1. Art des Produktes
Das gelieferte Produkt besteht aus einem vom Besteller an ASM angelieferten oder vorgeschriebenen und von ASM hergestellten Füllgut in vom Besteller vorgeschriebenen Packmitteln.
2. Eignung und Funktionssicherheit
ASM verpflichtet sich, die Herstellung und Abfüllung mit aller Sorgfalt vorzunehmen.
Der Besteller steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten resp. von ihm vorgeschriebenen Materialien (Füllgut und Packmittel) auf ihre gegenseitige Eignung geprüft sind. ASM garantiert die Produktstabilität und Funktionssicherheit nur soweit der Besteller ASM dafür einen separaten Entwicklungsauftrag erteilt hat.
Der Besteller hat der ASM jegliche Veränderung an bestehenden Spezifikationen der von ihm beigestellten Materialien rechtzeitig zu melden.
3. Füllgut und Packmittel
Die bei der Fabrikation unvermeidlichen Materialverluste gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller verpflichtet sich, die unter Berücksichtigung der Mindestbestellmenge eingekauften Packmaterialien und Rohstoffe zum bezahlten Einstandspreis, zuzüglich handelsüblichen Zinsen ab Produktionsende, zuzüglich Lagergebühren ab dem 4. Monat, spätestens nach 1 Jahr zu übernehmen.
4. Produktkontrolle
Der Besteller oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Ware hat diese sofort nach Erhalt zu überprüfen und Reklamationen innert 14 Tagen schriftlich anzubringen, sonst gilt die Ware als genehmigt. Die Haftung der ASM für verborgene Mängel bleibt vorbehalten. ASM haftet jedoch nicht für verborgene Mängel der Materialien, die vom Besteller an ASM geliefert oder gemäss seinen Angaben von ASM bei Dritten eingekauft werden.
Sind Mängel auf fehlerhafte Arbeit der ASM zurückzuführen, so haftet ASM nur für den nachgewiesenen Materialverlust und nur während eines Jahres nach Abfüllung, wobei sachgemässe Lagerung und Handhabung des Produktes beim Besteller vorausgesetzt sind. Liegen die durch solche Mängel verursachten Ausfälle mengenmässig unter 2 %, so ist ASM nicht zur Ersatzleistung verpflichtet. Falls die Ausfälle mengenmässig 2 % der Gesamtbestellung überschreiten und die ASM alleine zu vertreten hat, liefert ASM entsprechende Gutschrift in der Höhe des von ASM fakturierten Preises. Sämtliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
5. Haftung für gesetzliche Bestimmungen und Rechte Dritter
Der Besteller haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die von ihm gelieferten resp. von ihm vorgeschriebenen Materialien und die bestellten Produkte betreffen. Er sorgt insbesondere für die notwendigen Bekanntmachungen an die Verbraucher (betr. Brennbarkeit, Giftigkeit, Medizinalvorschriften, Verbraucherschutz usw.) und verpflichtet sich der ASM, hierzu die notwendigen Informationen beizubringen. Der Besteller hat abzuklären und zu vertreten dass die Materialien und Produkte keine Rechte (insbesondere Patent-, Marken- und Urheberrechte) Dritter verletzen. Der Besteller stellt ASM diesbezüglich vollumfänglich frei.
6. Versicherung
Die der ASM für die Abfüllung zur Verfügung gestellten Materialien sind durch den Besteller gegen Elementarschäden zu versichern.
7. Lieferfrist
Lieferfristen sind einzeln für jeden Auftrag zu vereinbaren.
8. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Die Fakturierung erfolgt entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge.
9. Rücktritt bei aussergewöhnlichen Umständen
Für den Fall, dass aussergewöhnliche und durch ASM nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse (z. B. Rohmaterialverknappung, Unruhen, Krieg, Streiks, Säumnis von Unterlieferanten etc.) die Lieferung verhindern oder verzögern oder zu Verteuerungen bei der Herstellung führen, behält sich ASM das Recht vor, ohne Entschädigungspflicht, durch schriftliche Mitteilung an den Besteller, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller durch diese Umstände oder Ereignisse begründete Preiserhöhungen nicht genehmigt oder einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist nicht zustimmt.
10. Frachtkosten
Die Preise von ASM gelten ab Werk Möhlin. Der Transport des Produkts erfolgt im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die ASM vom Besteller beigestellten Materialien sind verzollt, franko Möhlin anzuliefern.
11. Zahlungsbedingungen
Die von ASM fakturierten Preise verstehen sich netto exkl. MWST, zahlbar innert 30 Tagen ab Fakturadatum.
ASM ist berechtigt, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen nach erster Mahnung Lieferungen an den Besteller ganz oder teilweise einzustellen, den noch unerfüllten Vertragsteil ganz oder teilweise zu stornieren, von der weiteren Vertragserfüllung zurückzutreten und die bereits hergestellten Produkte weiter zu verkaufen
12. Angebote freibleibend
Die Angebote von ASM sind freibleibend. Durch die Bestellung erkennt der Besteller diese Lieferbedingungen an. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte. Abweichungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch ASM.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Rheinfelden ist ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Das materielle, schweizerische Recht ist anwendbar.
ASM Aerosol-Service AG
Industriestrasse 11
CH-4313 Möhlin